Die Frage "wie viel geld bei pflegestufe 3" ist für viele Betroffene und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung, um die Versorgung zu planen und finanziell zu stemmen. Seit der großen Pflegereform 2017 wurden die alten Pflegestufen durch sogenannte Pflegegrade ersetzt, um den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerechter zu werden. Was früher Pflegestufe 3 war, entspricht heute in den meisten Fällen dem Pflegegrad 3. Dieser Artikel beleuchtet umfassend die finanziellen Leistungen, die mit Pflegegrad 3 verbunden sind, und gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten.
Verständnis von Pflegegrad 3 und der Umstellung
Bevor wir uns den finanziellen Aspekten widmen, ist es wichtig zu verstehen, was Pflegegrad 3 genau bedeutet. Ein Pflegegrad wird auf Basis des individuellen Bedarfs an Hilfe bei der Bewältigung des Alltags und der Selbstversorgung festgelegt. Die Einteilung erfolgt durch eine Begutachtung, die in der Regel vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder von Medicproof durchgeführt wird. Bei dieser Begutachtung werden Punkte in sechs verschiedenen Modulen vergeben (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von Krankheits- und Therapieanforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte).
Pflegegrad 3 erhalten Personen, die eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" aufweisen. Dies bedeutet, dass sie in erheblichem Maße auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, sei es bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Umstellung von den alten Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade erfolgte, um insbesondere Menschen mit demenziellen Erkrankungen oder geistigen Beeinträchtigungen besser zu berücksichtigen, da deren Betreuungsbedarf oft nicht ausreichend abgebildet werden konnte.
Die finanziellen Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick
Das deutsche Pflegesystem bietet bei Pflegegrad 3 verschiedene finanzielle Leistungen an, die je nach Art der gewünschten Versorgung - ob durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste - gewählt oder kombiniert werden können. Die Pflegekasse zahlt dabei nicht direkt an den Pflegebedürftigen für alle Leistungen den vollen Betrag aus, sondern stellt verschiedene Budgets zur Verfügung. Die wichtigsten Leistungsarten sind:
- Pflegegeld: Eine monatliche Zahlung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege durch private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde, Nachbarn).
- Pflegesachleistungen: Budget für die Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflegedienste.
- Kombinationsleistungen: Eine Mischform aus Pflegegeld und Sachleistungen.
- Entlastungsbetrag: Ein fester Betrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Kurzzeitpflege: Unterstützung für vorübergehende vollstationäre Pflege.
- Verhinderungspflege: Finanzielle Mittel, wenn die private Pflegeperson verhindert ist.
- Hilfsmittel und Wohnraumanpassung: Zuschüsse für notwendige Umbauten und Pflegehilfsmittel.
Die Höhe dieser Leistungen wird regelmäßig angepasst, um der Inflation und steigenden Kosten Rechnung zu tragen. Es ist ratsam, sich stets über die aktuellen Beträge zu informieren, da diese politisch festgelegt werden können.
Pflegegeld - Direkte Unterstützung für die häusliche Pflege
Für viele Familien, die die Pflege ihrer Angehörigen zu Hause selbst übernehmen möchten, ist das Pflegegeld die zentrale finanzielle Säule. Bei Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige, die ihre Pflege durch eine oder mehrere private Pflegepersonen sicherstellen, monatlich einen festen Betrag direkt auf ihr Konto ausgezahlt. Dieses Geld steht zur freien Verfügung und soll die Wertschätzung für die oft aufopferungsvolle Arbeit der Pflegepersonen ausdrücken und ihnen eine finanzielle Entlastung bieten.
Im Jahr 2024 beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 3 573 Euro pro Monat. Es wird üblicherweise am Anfang des Monats gezahlt. Ein entscheidender Punkt ist, dass das Pflegegeld nicht zweckgebunden ist, das heißt, die Pflegepersonen müssen keine Nachweise über die Verwendung erbringen. Allerdings sind Personen, die Pflegegeld beziehen, dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Für Pflegegrad 3 ist dies halbjährlich der Fall (§ 37.3 SGB XI). Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und bieten den Pflegepersonen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Praktisches Beispiel: Frau Müller pflegt ihre Mutter, die Pflegegrad 3 hat, seit zwei Jahren zu Hause. Durch das monatliche Pflegegeld von 573 Euro kann Frau Müller einen Teil ihrer eigenen Einkommensverluste ausgleichen oder gezielt für Hilfsmittel oder Freizeitaktivitäten ihrer Mutter einsetzen, die nicht direkt von der Pflegekasse übernommen werden.
Pflegesachleistungen - Professionelle Hilfe zu Hause
Werden Teile der häuslichen Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erbracht, spricht man von Pflegesachleistungen. Diese Leistungen werden nicht an den Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt, sondern die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Bei Pflegegrad 3 steht ein deutlich höheres Budget für Sachleistungen zur Verfügung als für Pflegegeld, da die professionelle Pflege durch geschultes Personal in der Regel kostenintensiver ist.
Für Pflegegrad 3 belaufen sich die monatlichen Pflegesachleistungen im Jahr 2024 auf 1.432 Euro. Dieses Budget kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, die von zugelassenen Pflegediensten erbracht werden. Dazu gehören:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden.
- Ernährung: Zubereitung und Verabreichung von Mahlzeiten.
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Lagern.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Wäsche waschen (oft als eigenständige Leistung oder in Kombination mit Grundpflege).
- Medizinische Behandlungspflege: Verbandswechsel, Medikamentengabe (oft auch über die Krankenkasse abrechenbar).
Die genaue Inanspruchnahme der Sachleistungen wird in einem Pflegevertrag zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen oder dessen Vertretern festgelegt. Die Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes dürfen den monatlichen Höchstbetrag von 1.432 Euro nicht übersteigen. Sollten die Kosten höher sein, muss der Differenzbetrag privat gezahlt werden.
Kombination von Leistungen und weitere Unterstützungsangebote
Die größte Flexibilität bietet die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist besonders beliebt, da sie es ermöglicht, die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig eine private Pflegeperson finanziell zu unterstützen. Hierbei wird der Sachleistungsbetrag nicht vollständig in Anspruch genommen. Der verbleibende Prozentsatz des Sachleistungsanspruchs wird dann als Pflegegeld ausgezahlt.
Beispiel für Kombinationsleistung: Wenn Sie beispielsweise nur 70% der zustehenden Pflegesachleistungen für 1.432 Euro (also 1.002,40 Euro) in Anspruch nehmen, bleiben noch 30% des Sachleistungsbudgets. Diese 30% werden dann als Pflegegeld ausgezahlt, bezogen auf das volle Pflegegeld von 573 Euro, also 0,30 573 Euro = 171,90 Euro. Die genaue Berechnung ist etwas komplex, aber Ihre Pflegekasse oder ein Pflegedienst kann Sie hierzu detailliert beraten.
Der Entlastungsbetrag: 125 Euro für zusätzliche Unterstützung
Unabhängig von den oben genannten Leistungen steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und muss für qualitätsgesicherte Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege (ergänzend)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen, Haushaltshilfen, Begleitdienste)
Das Besondere am Entlastungsbetrag ist, dass er über das Kalenderjahr angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden kann, sofern er nicht verbraucht wurde. Dies bietet zusätzliche Flexibilität bei der Nutzung.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Zusätzlich zu den regulären Leistungen stehen bei Pflegegrad 3 Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro pro Jahr für maximal 8 Wochen) ist für Situationen gedacht, in denen eine vorübergehende vollstationäre Pflege notwendig wird, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation zu Hause. Die Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro pro Jahr für maximal 6 Wochen) kann in Anspruch genommen werden, wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder krankheitsbedingt ausfällt. Bis zu 50% des Kurzzeitpflegebudgets (also zusätzlich bis zu 887 Euro) können übrigens auch für die Verhinderungspflege genutzt werden, wodurch sich der Betrag auf bis zu 2.499 Euro erhöhen kann.
Weitere Hilfen: Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
Die Pflegekasse bezuschusst auch die Beschaffung von technischen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebetten, Rollstühle) und verbrauchbaren Pflegehilfsmitteln (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Für letztere gibt es einen Pauschalbetrag von bis zu 40 Euro monatlich. Zudem können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. barrierefreier Badumbau, Treppenlift) beantragt werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
Antragstellung und Beratung: Ein entscheidender Schritt
Um die Leistungen bei Pflegegrad 3 in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dies ist formlos, oft telefonisch oder schriftlich, möglich. Nach der Antragsstellung beauftragt die Pflegekasse den MDK oder Medicproof mit der Begutachtung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen. Das Ergebnis dieser Begutachtung entscheidet über die Zuweisung eines Pflegegrades.
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig und umfassend beraten zu lassen. Die Pflegekassen bieten hierzu kostenlose Pflegeberatungen an. Auch unabhängige Pflegestützpunkte oder Wohlfahrtsverbände können wertvolle Unterstützung bei der Antragstellung, der Auswahl der passenden Leistungen und der Organisation der Pflege bieten. Eine gute Beratung hilft nicht nur dabei, die Ihnen zustehenden Leistungen voll auszuschöpfen, sondern auch, die Pflege optimal auf die Bedürfnisse des Betroffenen abzustimmen.
Denken Sie daran: Die Beantragung und die korrekte Nutzung der Leistungen können komplex sein. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle finanziellen Möglichkeiten bei Pflegegrad 3 optimal nutzen.